Januar 2008 >  Energieeinsparung ohne Ende ?

        Da war die Energieeinsparverordnung 2007 noch nicht in Kraft, die uns jetzt nochmals verschärft klarmacht, dass wir alle etwas gegen den zu hohen Verbrauch fossiler Energie tun müssen und schon wieder wurde darüber diskutiert, dass selbst diese Forderungen noch zu gering sind.
        Die Energiepreisentwicklung, vor allem die Ölpreisentwicklung in den letzten 3 Jahren und besonders in 2007, sowie die diesbezüglichen Prognosen, geben diesen Kritikern recht.
        Letztendlich müssen wir uns auf weiter steigende Energiekosten einstellen.
        Haben sich vor wenigen Jahren z.B. Investitionen in der Nutzung von Solarenergie erst nach mehr als 20 Jahren gerechnet, sind dies heute bereits überschaubarere Zeiträume wenn nicht nur wenige Jahre.
        Insgesamt ist die Technik verbessert und ausgereift und es gibt eine Vielzahl an konstruktiven Techniken und baulichen Varianten zur Energieeinsparung.
        Was jetzt nur noch fehlt ist der Mut zur Investition in die Zukunft.

        Es muss nicht immer eine Totalsanierung sein. Bereits gezielte Verbesserungen können durch- aus spürbare Entlastungen bei den Energiekosten erbringen.
        Aber Achtung ! Eine rein technische Modernisierung ohne Anpassung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes an neuzeitliche Anforderungen kann den Wert der technischen Investition stark wenn nicht sogar insgesamt auf Null reduzieren.
        Sicherheit kann hier nur eine
        Kosten-Nutzen-Analysen bringen.
        In Verbindung mit einem langfristigen Gesamtkonzept in Verbindung mit einer fachlichen Ausarbeitung und Überwachung der Maßnahmen werden Fehler vermieden und die Investition gesichert.
        Wir helfen Ihnen mit Rat und unserem Know-how.
         

Februar 2007 > Ab 2008 ist mit einer deutlich höheren Anrechnung der Immobilienwerte bei der
                             Erbschaftssteuer zu rechnen.

        Die Verfassungsrichter haben entschieden, dass es ist verfassungwidrig ist, z.B. Aktienwerte mit Ihrem Geldwert bei der Erbschaftssteuerberechnung anzurechnen aber Immobilien nur mit einem Teil ihres tatsächlichen Verkehrwertes.

        Dass die Politik dieses Urteil bergüßt ist nachvollziehbar. Es ist ja nicht zu erwarten, dass der Finanzminister über seinen eigenen Schatten springt und endlich eine der unzähligen Doppel- besteuerungen abschafft, da letztendlich jedes vererbte Vermögen schon mal versteuert wurde.

        Was bleibt ist jetzt noch die steuerlichen Möglichkeiten zu nutzen.
        Die Übertragung von Grundbesitz an die zukünftigen Erben, zu den jetzt noch gültigen steuer- lichen Konditionen, ist eine der Möglichkeiten, oft verbunden mit Regelungen zum
        Altenteil
        Letztendlich stellt sich nicht nur für eine gerechte Aufteilung des Vermögens bei mehreren Erben die Frage nach dem tatsächlichen
        Verkehrswert der Immobilie bzw. dem Wert des Altenteils.
                                                                                                                                                                       Top
         

Februar 2007 > Auch wenn dieser Winter kein Winter war - der nächste Winter kommt bestimmt.
                             Fast sicher ist jedoch - die Sommer werden immer heißer !

        In Blick auf den nächsten Winter, die sommerliche Hitze und anhaltend hohen Energiepreisen ist jetzt der Zeitpunkt gekommen in eine energietechnische Modernisierung zu investieren.
        Durch hohe Wärmedämmung reduzieren sich nicht nur die Wärmeverluste des Gebäudes im Winter sondern auch den Wärmeeintrag im Sommer.

        Noch immer sind die Rahmenbedingungen gut.
        - Nicht nur für energietechnische Investitionen sondern auch für Modernisierungen gibt es 
          Förderungen und zinsgünstige Kredite.
        - Das Zinsniveau ist noch niedrig
        - Modernisierungen steigern den Mietwert und den Wert der Immobilie.

        Eine Energieberatung zeigt Lösungsmöglichkeiten auf.
        Fachgerechte Planung und Realisierung gewährleisten ein optimales Ergebnis.
        Nutzen Sie unser Dienstleistungsangebot.                                                                                            
                                                                                                                                                                       Top
         

Veraltet oder doch zeitlos gültig ?

Es gibt kaum etwas auf dieser Welt, das nicht irgendjemand ein wenig schlechter machen und etwas billiger ver- kaufen könnte, und die Menschen, die sich nur am Preis orientieren, werden die gerechte Beute solcher Machen- schaften.
Es ist unklug, zu viel zu bezahlen, aber es ist noch schlechter, zu wenig zu bezahlen.
Wenn sie zuviel bezahlen, verlieren Sie etwas Geld, das ist alles. Wenn Sie dagegen zu wenig bezahlen, verlieren Sie manchmal alles, da der gekaufte Gegenstand die ihm zugedachte Aufgabe nicht erfüllen kann. Das Gesetz der Wirtschaft verbietet es, für wenig Geld viel Wert zu erhalten. Nehmen Sie das niedrigste Angebot an, müssen Sie für das Risiko, das Sie eingehen, etwas hinzurechnen. Und wenn Sie das tun, dann haben Sie auch genug Geld, um für etwas Besseres zu bezahlen.
 
John Ruskin (englischer Sozialreformer, 1819-1900)

Zumindest offensichtlich bezieht sich John Ruskin auf den Geldwert einer Sache oder einer Leistung, wobei die Sachen oder die Leistungen ähnlich scheinen aber nicht genau überein- stimmen und deshalb das Risiko eines Totalverlustes besteht, wenn bei der letztendlich gewählten Sache oder Leistung doch alles nur Schein war.

Um dieses Risiko auszuschließen, muss deshalb ein Vergleich auf gleicher Basis und eine unabhängige Prüfung nach allgemein gültigen oder indivduell ausgehandelten Regeln erfolgen.
Sowohl der Vergleich als auch die Prüfung sollte von einem vom Vorgang wirtschaftlich unabhängig und sachver- ständigen Dritten erfolgen.
Dies gilt zwar besonders, aber nicht nur, wenn man das billigste Angebot wahrnehmen möchte.


Reduzieren oder schließen Sie Ihr Risiko aus durch
eine sachverständige
ganzheitliche Planung und Betreuung Ihres Bauvorhabens oder durch eine Baubegleitende Qualitätssicherung,
bei Kauf oder Verkauf einer Immobilie durch Sachverständige
Ortsbesichtigung mit anschließender
Wertermittlung und / oder einem Bauschadensgutachten,
bei langfristiger Vermietung oder Anmietung durch ein
Mietwertgutachten
                                                                                                                                                                                               Top
 

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