A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

A
Algen
Altenteil
Altlasten
Anbau
Angehöriger als Mieter
Architektur
Aufstockung
Ausführungsfehler

B
Baubegleitende Qualitätssicherung
Bauerwartungsland
Baulast
Baureifes Land
Bauschaden und Baumangel
Beleihungswert
Besondere Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Beweissicherung - Selbständiges Beweisverfahren
Bewertung von bebauten u.unbebauten Grundstücken
Brandschaden und Explosionsschaden

D
DCF-Verfahren
DENA-Energiepass
Denkmalschutz
Dienstbarkeiten
Dienstleistung

E
Eigennutzung einer Immobilie
Eigentumswohnung
Energetische Gebäudebewertung / Energieberatung
Energieausweis für Gebäude
Erbausgleichszahlung
Erbbaurecht
Erbteilung
Erdbeben - Schaden durch

F
Feuchtigkeitsschaden

G
Ganzheitliche Planung und Betreuung
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
Grundbuch
Grunddienstbarkeit
Gutachten

H
Hagelschaden
HOAI

I
Immobilienbewertung
Instandhaltung
Instandsetzung

K
Kauf einer Immobilie / eines Grundstücks / eines Rechts
Kosten-Nutzen-Analyse

L
Lasten
Land- und Forstwirtschaft - Flächen der

M
Marktwert
Miete
Mietwert / Mietwertgutachten
Modernisierung

N
Nießbrauch

O
Objekt-Check
Ortsbesichtigung

P
Pacht / Pachtwert
Pilze - u.a. Schimmelpilz
Pflegevereinbarung
Planungsfehler

Q                                                    Top
Qualitätssicherung, baubegleitend

R
Rating
Reallast
Rechte an Grundstücken
Renditeprognose
Rohbauland

S
Sanierung
Sanierungsgebiet
Schädlinge
Schallschutz
Schimmel
Schiedsgutachten
Selbständiges Beweisverfahren - Beweissicherung
Setzungsschaden
Statik - Tragwerksplanung
Steuerliche Gründe - für ein Bewertungsgutachten
Sturmschaden

T                                                    Top
Tragwerksplanung - Statik

U
Übergabe der Mietsache
Umbau
Umlegung
Umnutzung

V
Verkauf einer Immobilie / eines Grundstücks / eines Rechts
Verkehrswert und Verkehrswertgutachten
Vermögensauseinandersetzung

W
Wärmeschutz
Wasserschaden
Wertermittlung
Wohnungsrecht

                                                                                                 Top

 

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Stichwort

 
Erläuterung

Ansprechpartner oder weiterführender Link

Algen, Pilze (u.a. Schimmelpilz) und Schädlinge

Soweit es sich um genies- oder nutzbare Vertreter ihrer Gattung handelt sind sie durchaus wohlschmeckend oder hilfreich.
Leider ist der größte Anteill von ihnen weder genies- noch nutzbar aber auch glücklicherweise nicht oder nicht allgemein schädlich.
Und dann gibt es noch den Teil, und dies sind immer noch hunderte, die verschiedene Allergien auslösen bis hin zu hoch giftige Vertretern ihrer Art.
Belastet einer dieser Vertreter das Wohnumfeld, ist, ggf. bei bereits vorliegender gesundheitlicher Beeinträchtigung in Zusammenarbeit mit Ärzten und Laboratorien, die Klassifizierung und Ursachenklärung angesagt
In der Regel ist die Ursache für Algen-, Pilz- und Schädlingsbefall eines Gebäu- des in Baumängel, falschem Nutzerverhalten oder beidem zu finden, wodurch natürlich ein großes Streitpotenzial begründet ist.
Nach der Ursachenklärung im Rahmen eines Bauschadensgutachten (bei Schimmel auch teilweise falsch als ‘Schimmelgutachten’ bezeichnet) sind  der erforderlichen Instandsetzungs- und/oder Sanierungsmaßnahmen besondere Aufmerksamkeit zu widmen um eine/n erneute/n Belastung/Befall vorzubeugen.
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W. Wachsmuth

Altenteil

Auch benannt als Leibgeding, Leibzucht, Ausgeding, Auszug und Altvaterrecht.
Das A. stellt als dingliche Sicherung eine lebenslange Verknüpfung mit dem Grundstück dar.
Ursprünglich und noch i.d.R. eine Kombination aus Nießbrauch, Wohnungsrecht und Reallast.
Als Reallasten kommen hier in Betracht: Pflegeleistungen, Sachleistungen und monatliche Rente.
Da der Begriff zwar grundbuchrechtlich Verwendung findet, jedoch im BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht definiert wurde, ist eine genaue Festlegung in den Verträgen (Grundakten) erforderlich.
Nicht zuletzt zur Bestimmung des Werts des Altenteils ist ein Bewertungsgut- achten und eine vorausgehende Beratung zu empfehlen.
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M. Wachsmuth

Altlasten

Meist gesundheits- oder grundwassergefährdende Stoffe sowohl im Gebäude als auch im Boden des Grundstücks, wie z.B. Asbest, Lindan, PCP, Öle, Benzin, Kampfmittelstoffe, etc..
Sie wirken sich wertmindernd auf das Grundstück / Gebäude aus.
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M. Wachsmuth

Anbau

Die bauliche Erweiterung eines bestehenden Gebäudes im Grundriss.
Benötigt werden hierzu i.d.R. Architektenleistungen und eine Statik.
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M. Wachsmuth
und
 W. Wachsmuth

Angehöriger
als Mieter

Mitglied der nahen Verwandtschaft.
Sofern bei der Mietzahlung ein festgelegter Prozentsatz der ortsüblichen Miete unterschritten wird, wird steuerlich Eigennutzung angesetzt.
In strittigen Fällen hilft hier ein Mietwertgutachten.
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M. Wachsmuth

Architektur

Die Baukunst mit ihren verschiedenen Baustilen.
Heute verstärkt ein spezieller Leistungsbereich der durch Planungsleistungen, der Kernaufgabe der Architekur, aber auch der Ausschreibung, Vergabe und der Überwachung der Ausführung von Bauleistungen gekennzeichnet ist.
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M. Wachsmuth

Aufstockung

Die bauliche Erweiterung eines bestehenden Gebäudes im Aufriss, z.B. Herstellung eines zusätzlichen Geschosses.
Benötigt werden hierzu i.d.R. Architektenleistungen und eine Statik.
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M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Ausführungsfehler

Fehler (heute Mangel bei der Herstellung eines Bauteils der ggf. dessen geplante Verwendung (technisch oder optisch) beeinträchtigt oder nicht mehr gewährleistet.
Zu berücksichtigen sind bei der Beurteilung der Abweichung vom Sollzustand (Bausoll) die  zulässigen Toleranzen oder unvermeidbaren Abweichungen.
Die Beurteilung erfolgt in einem Bauschadensgutachten.
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W. Wachsmuth

Baubegleitende Qualitätssicherung

Als Bestandteil des Qualitätssicherungsmanagement (QSM) bei der Objektrealisierung als Mangel- und Schadenspräventionsmaßnahme.
Beinhaltet eine unabhängige und übergeordnete mehrstufige Kontrolle von Planung und Ausführung des Objekts hinsichtlich des gewünschten Erfolgs.
Ein Qualitätssicherungsmanagement dient sowohl dem Auftraggeber oder Käufer als auch dem Auftragnehmer oder Verkäufer, denn durch frühzeitiges Erkennen und rechtzeitige Beseitigen von oft nur kleinen Mängeln wird ein  letztendlich für alle Seiten zufriedenstellendes Ergebnis erzielt.
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W. Wachsmuth

Bauerwartungsland

Flächen, die nach ihrer Eigenschaft, ihrer sonstigen Beschaffenheit und ihrer Lage eine bauliche Nutzung in absehbarer Zeit tatsächlich erwarten lassen.
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M. Wachsmuth

Baulast

Durch Erklärung gegenüber der Bauaufsichtsbehörde kann der Grundstücks- eigentümer öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zu einem sein Grundstück betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen übernehmen.
Die Baulast sollte stets von einem privatrechtlichen Nutzungsvertrag und einer dinglichen Absicherung durch die Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch begleitet sein.
Dies kann den Wert eines Grundstücks beeinflussen.
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M. Wachsmuth

Baureifes Land

Flächen, die nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften baulich nutzbar sind.
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M. Wachsmuth

Bauschaden und Baumangel

Ein Bauschaden ist ein Schaden am Bauwerk bzw. am Vermögen des Eigentümers, der sowohl aufgrund eines Ausführungs- oder Planungsfehlers (Mangel) aber auch aufgrund anderer Einflüsse (unvermeidbar, Fremdein- wirkung, außergewöhnlicher Umstände, etc.) entstanden ist.
Der Bauschaden ist insofern übergeordnet gegenüber dem Begriff des Baumangels zu sehen, der auf einem Mangel bei der Planung, Herstellung oder dem Fehlen einer Verwendungseignung beruht und eine “Schlecht- leistung” darstellt.
Die Beurteilung des Mangels bzw. die Ermittlung des Schadens erfolgt im Rahmen eines Bauschadensgutachten ggf. mit Vorschlag zur Mangel- beseitigung und der Ermittlung der damit verbundenen Kosten.
Nicht oder nicht vollständig beseitigte Bauschäden wirken sich wertmindernd auf das Grundstück / Gebäude aus.
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W. Wachsmuth
und
M. Wachsmuth

Beleihungswert

Der durch Sicherheitsabschläge reduzierter Verkehrswert einer Sache, als Sicherheit für einen Kredit.
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M. Wachsmuth

Besondere Flächen der Land- und Forstwirtschaft

Flächen die durch ihre landschaftliche und verkehrstechnische Lage auch für außerlandwirtschaftliche oder außerforstwirtschaftliche Nutzungen geeignet sind, z.B. als Golfplatz, Camingplatz, für Seilbahnen, etc..
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M. Wachsmuth

Beweissicherung

Als Verfahrensbezeichnung jetzt: Selbständiges Beweisverfahren, privat oder gerichtlich veranlasst
Es ist die vorsorgliche oder akute Feststellung und Dokumentation eines Istzustandes im Rahmen eines Gutachtenauftrags ggf. inkl. Sicherstellung von Beweisstücken.
Als übliche Gründe sind hier zu nennen (baubezogen):
- Bestandsaufnahme von Nachbargebäuden bei geplanten Baumaßnahmen
  des Hoch- und Tiefbaus besonders zur Feststellung von Vorschäden
  (vorsorgliche B.)
- Bauablaufstörung u.a. Feststellung eines Mangels während des Bauablaufs
  (akute B.)
- Störung des Gebrauchs der Sache (akute B.)
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M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Die Festlegung des Wertes eines Grundstücks im Rahmen eines
Bewertungsgutachtens.
Die Bewertung des Grundstücks und die Berücksichtigung ggf. vorhandener Rechte und Lasten richtet sich nach dem Verwendungszweck.
Zumeist wird der Verkehrswert benötigt, aber auch der Beleihungswert, Neuwert, Liquidationswert, etc..
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M. Wachsmuth

Brand- und Explosionsschäden

Schaden am Gebäude durch Brandeinwirkung oder Explosion meist gefolgt von Wasserschäden durch Löschwasser.
Je nach Dauer und Intensität des Ereignisses entstehen Schäden von gering- em Umfang bis hin zum Totalverlust des Gebäudes.
Besonders wichtig ist eine vollständige Erfassung aller beschädigten und durchfeuchteten Bauteile und des Schadengrades. Besondere wichtig ist die  Bewertung des Schadens in Hinsicht der ggf. beeinträchtigten Tragfähigkeit der Bauteile u. die Feststellung der Kontamination durch Brandfolgeprodukte.
Erforderlichenfalls Feststellung der Wertminderung des Objekts.
Hiernach Festlegung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen.
Im Schadensfall: Festlegung von Sofortmaßnahmen (z.B. Sicherungsmaß- nahmen), Feststellung des Schadensumfangs, der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten und der hieraus entstehenden Kosten durch ein Bauschadensgutachten einschließlich statischer Bewertung.
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W. Wachsmuth

DCF-Verfahren

Discounted-Cash-Flow-Verfahren, auch Kapitalwertmethode.
Die wesentliche Grundlage jeder Investitionsrechnung.
Im Gegensatz zum deutschen Ertragswertverfahren, welches eine spezielle Version des DCF-Verfahrens darstellt, erfolgt die Bewertung von Immobilien im DCF-Verfahren unter Berücksichtigung von Kapitalmarktzinsen und ggf. dynamischem Verlauf der Bewertungskriterien.
Die Anwendung des Verfahrens ist noch überwiegend beschränkt auf Bewertungen im internationalen Bereich.
Im Zuge des Ratings, welches DCF-Grundsätze verwendet, gewinnt auch das DCF-Verfahren für nationale Bewertungen an Bedeutung.
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M. Wachsmuth

Denkmalschutz

Der Denkmalschutz dient der Bewahrung des architektonischen Kulturerbes.
Der Denkmalschutz fällt unter das Länderrecht (Bundesländer).
Unterstützungsleistungen erfolgen durch Zuschüsse und Steuererleichterungen.
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M. Wachsmuth

Dienstbarkeiten

Belastungen von Rechten und Sachen.
Sie sind darauf gerichtet, die Benutzung des Grundstücks zu dulden oder tatsächliche Handlungen zu unterlassen.
Sie stellen somit ein unmittelbares Nutzungsrecht am Grundstück dar.
Z.B. Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, beschränkt persönliche Dienstbarkeit, Dauerwohn- und Dauernutzungsrecht, etc.
Im Gegensatz hierzu siehe Reallast.
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M. Wachsmuth

Dienstleistung

Die Dienstleistung ist als Begriff nicht eindeutig definierbar und geht fliesend in den Begriff der Sachleistung über.
Als Beispiel einer Dienstleistung wird auch die Beratung eines Kunden vor dem Kauf genannt.
Diese Dienstleistung sehen wir als keine ,,echte” Dienstleistung da hier der Verkauf der Sache im Vordergrund steht

Auch wenn Teile unseres Leistungsumfangs als Werkleistung gelten, also der Sachleistung zuzuordnen sind, sehen wir uns als Dienstleister, die in erster Linie dem/der Auftraggeber/in dienen und als Folge hieraus der Sache.
Unsere Erfahrung zeigt, dass eine umfassende Beratung, besonders aber die unabhängige Beratung zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt.
Dies gilt in allen Bereichen unseres Leistungsangebots.
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Architektur
Bewertung
Schäden
Statik
Webdesign

Eigennutzung
- einer Immobilie

Nutzung der Immobilie durch den Eigentümer oder durch Angehörige bei stark verminderter Mietzahlung.
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M. Wachsmuth

Eigentumswohnung

Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
Mit, in der Regel, eigenem Wohnungsgrundbuch
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M. Wachsmuth

Energetische
Gebäudebe-
wertung / Energie-
beratung / Energie- ausweis

Energietechnische Bestandsaufnahme des Gebäudes und seiner Energie- verbrauchseinrichtungen besonders.
Beratung über mögliche Energiesparmaßnahmen.
Seit der europäischen Gebäuderichtlinie 2003 sind ab 4.1.2006 Energie-
pässe auszustellen welche die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes darstellen und einen Vergleichsmaßstab zur Beurteilung und ggf. Verbesser- ungsvorschläge beinhalten. Sowohl für Käufer und Mieter besteht demnach bereits ab 2006 Anspruch auf Einsicht oder Aushändigung eines entsprechenden Energiepasses.
Gemäß der u.a. diesbezüglich angepassten Energieeinsparverordnung 2007 (EnEV) sind jetzt für Neubauten und den Bestand Energieausweise zu erstellen. Je nach Objekt kann der Energiebedarf verbrauchsorientiert (einfache Variante nur bedingt anwendbar) oder bedarfsorientiert ermittelt werden.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert auf der tatsächlich verbrauchten Energie. Durch diese extrem nutzerabhängige Grundlage des Ausweises ist die Aussagekraft eines solchen Ausweises zu relativieren.
Die Gültigkeitsdauer eines Energieausweises beträgt 10 Jahre.
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M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Erbausgleichs- zahlung

Bei Erbauseinandersetzungen kommt es zwischen den Erben häufig zu Aus- gleichszahlungen, z.B. weil ein Erbe - bezogen auf seinen nach Verkehrswerten ermittelten Auseinandersetzungsanspruch - mehr Vermögen und der andere Erbe weniger Vermögen erhält als ihm zusteht.
Der Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken wird durch ein Verkehrswertgutachten ermittelt.
Top

M. Wachsmuth

Erbbaurecht

Belastung eines Grundstücks mit einem veräußerlichem, belastbarem und vererblichem Recht (grundstücksgleiches Recht), bezogen auf ein Bauwerk, welches sich auf oder unter der Oberfläche des Grundstücks befindet oder erstellt werden soll.
Top

M. Wachsmuth

Erbteilung

Aufteilung eines Erbes unter mehreren Erben nach testamentarisch festgelegten oder gesetzlich vorgeschriebenen Anteilen.
Feststellung der Werte vorhandener Immobilien und Grundstücke durch ein  Bewertungsgutachten. Vgl. hierzu auch Erbausgleichszahlung.
Top

M. Wachsmuth

Erdbeben
- Schaden durch

Im Gegensatz zu z.B. Setzungsschäden entstehen hier die Schäden durch die bei einem Erdbeben vorhandenen Horizontalkräfte.
In den deutschen Erdbebengebieten sind deshalb je nach Belastungsbereich und Gebäudeart, Konstruktionsregeln zu berücksichtigen bis hin zum vollständigen Nachweis der Erdbebensicherheit.
Im Schadensfall: Feststellung des Schadensumfangs, der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten und der hieraus entstehenden Kosten durch ein Bauschadensgutachten.
Top

W. Wachsmuth

Explosiosschaden

Siehe Brand- und Explosionsschäden
Top

W. Wachsmuth

Feuchtigkeits-
schaden

Im Gegensatz zum Wasserschaden handelt es sich beim Feuchtigkeits- schaden i.A. um nicht fliesendes Wasser in kleineren Mengen.
Der Schaden entsteht meist aufgrund eines erhöhten und lang andauernden Feuchtigkeitsniveaus im Bauteil z.B. aufgrund aufsteigender Feuchtigkeit, mangelhafter Wärmedämmung (Kondensationsfeuchte) mangelhafter Abdichtung, falscher Lüftung und Heizung, etc,, und einer chemischen und/oder physikalischen Veränderung des Baustoffes.
Oft auch verbunden mit Pilz- und/oder Schädlingsbefall
Feststellung des Schadensumfangs und Festlegung der erforderlichen Instand- setzung- und Sanierungsarbeiten durch ein Bauschadensgutachten.
Top

W. Wachsmuth

Ganzheitliche Plan- ung und Betreuung

Kern der ganzheitlichen Planung und Betreuung eines Objekts ist die partner- schaftliche Zusammenarbeit mit einem, mit allen Angelegenheiten des Projekts vertrautem und fachkompetenten Partners.
Früher waren dies die Baumeister deren Berufsbild sich heute auf mindestens drei Berufe aufteilt: Dem Architekt, dem Statiker und dem Bauleiter
Aber die Aufteilung schreitet weiter voran hinzu kommen: Baugeologe, Bauphysiker, Haustechniker, SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz- koordinator),  ja sogar Betriebswirte und Juristen und ein Ende ist noch nicht in Sicht.
Mit zunehmender Aufteilung steigt die Zahl der Schnittstellen und damit das Problem der Integration der Einzelleistungen zum Gesamtergebnis.
Ohne breitgefächerte Kenntnis und damit Bewertungsmöglichkeit der Einzel- leistungen kann der Eigendynamik des Systems nicht mehr begegnet werden.
Im Ergebnis bedarf es jetzt wieder eines, fachübergreifend kompetenten Partners als Schnittstelle zwischen Aufraggeber und Auftragnehmer.
Top

M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Siehe Sonderseite
Top

W. Wachsmuth

Grundbuch

Es besteht aus fünf Teilen,
der Aufschrift mit Eintragung des Amtsgerichtsbezirks, des Grundbuchamts, etc.,
dem Bestandsverzeichnis mit Eintragung der Wirtschaftsart und Lage des Grunstück,
der ersten Abteilung mit Eintragung des Eigentümers,
der zweiter Abteilung mit Eintragung der Lasten und Beschränkungen und
der dritten Abteilung mit Eintragung der Hypotheken, Grund- u. Rentenschulden.
Top

M. Wachsmuth

Grunddienstbarkeit

Das Nutzungsrecht zugunsten des jeweiligen Eigentümers des herrschenden (berechtigtem) Grundstücks an einem anderen Grundstück.
Top

M. Wachsmuth

Gutachten

Ein Gutachten ist das nachvollziehbare, allgemein verständliche Urteil eines Sachverständigen über einen komplexen Sachverhalt.
Erforderlich bei Mängel und Schäden an Gebäuden, Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Überprüfung der Miethöhe, etc..
Top

M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Hagelschaden

Schäden hauptsächlich im Bereich Dach und Fassade, selten weitergehende Schäden.
Im Schadensfall: Feststellung des Schadensumfangs, der erforderlichen Instand- setzungsarbeiten und der hieraus entstehenden Kosten durch ein Gutachten.
Top

W. Wachsmuth

HOAI

Verordnung über die Honorare für die Leistungen der Architekten und Ingenieure.
Abrechnungsvorgaben für Leistungen die durch diese Verordnung beschrieben werden. Die Abrechnung erfolgt je nach Leistung auf Basis eines Stundensatzes oder über kostenbezogene Honorare.
Die HOAI regelt sowohl im konstruktiven Bereich wie auch für Wertermittlungen das jeweilige Leistungsbild durch Leistungsbeschreibungen, welche sich teilweise noch in Grundleistungen und besondere Leistungen aufteilen.
Top

www.HOAI.de

Immobilien- bewertung

Die Art der Bewertung richtet sich nach dem Bewertungszweck.
Der Wert wird ermittelt u.a. als Verkehrswert, Beleihungswert, Versicherungswert, Grundbesitzwert, etc..
Übliche Zwecke sind Erwerb, Veräußerung, Beleihung, Ehescheidung, Erbauseinandersetzung, etc..
Top

M. Wachsmuth

Instandhaltung

Maßnahmen zur Bewahrung des Sollzustandes eines Bauteils, u.a. durch Inspek- tion, Wartung, Reinigung und Renovierung (z.B. Erneuerung von Anstrichen).  
Top

M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Instandsetzung

Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes, u.a. durch Reparatur oder Erneuerung schadhafter oder überalterter Einzelteile.
Top

M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Kauf einer Immobilie / eines Grundstücks / eines Rechts

Erwerb einer/s Immobilie / Grundstücks / Rechts gemäß Kaufvertrag und Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises sowie Abnahme der Sache.
Bei Immobilien, Grundstücken und Rechten ist der Kaufvertrag notariell zu beurkunden.
Zur Feststellung des angemessenen Kaufpreises der Sache ist vor Abschluss des Kaufvertrags ein Verkehrswertgutachten zu empfehlen.
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M. Wachsmuth

Kosten-Nutzen- Analyse

Die Kosten-Nutzen-Analyse ist ein Instrument zur Bestimmung, ob das Ergebnis (der Nutzen) einer Aktion den Aufwand (die Kosten) rechtfertigt, indem die voraussichtlich anfallenden Kosten der Investitionsmaßnahme / des Projekts dem wahrscheinlich zu erwartenden Nutzen über einen bestimmten Zeitraum gegenüber gestellt werden.
Bezogen auf Immobilien muss der Kosten-Nutzen-Analyse eine vollständige und fachkundige Aufnahme des Bestands vorausgehen, ggf. einschließlich einer Bewertung. Durch eine unabhängige und fachübergreifende Beratung werden die weiteren Eckdaten zur Kosten-Nutzen-Analyse festgelegt, die mit einer objektiven Bewertung der Ergebnisse Ihren Abschluss findet.
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M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Lasten

Nachteil für das dienende (belastete) Grundstück.
Die Lasten eines Grundstücks sind nach der Art zu unterscheiden.
- Öffentlich rechtliche Lasten wie Baulasten: Zufahrtsbaulast, Stellplatzbaulast,
  Abstandsbaulast, etc.
- Reallasten wie Rentenzahlungen, Naturallieferungen, Pflegeverpflichtungen,
  etc.
- Dienstbarkeiten wie Grunddienstbarkeiten und beschränkt persönliche
  Dienstbarkeit
Die Beeinflussung des Wertes eines Grundstücks durch eine Last erfolgt durch ein Bewertungsgutachten.
Top  

M. Wachsmuth

Land- und Forstwirt- schaft - Flächen der

Jetzt und in absehbarer Zeit zur Land- und Forstwirtschaft nutzbare Flächen.
Top

M. Wachsmuth

Marktwert

siehe Verkehrswert
Top

M. Wachsmuth

Miete

Auch Mietzins. In zeitlich festen Abständen, meist monatlich, vom Mieter einer Mietsache an den Eigentümer für die Nutzung der Mietsache zu zahlender Betrag.  Bei Wohnungen im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete.
Extreme Überschreitung kann als Mietwucher gelten.
In strittigen Fällen hilft hier ein Mietwertgutachten.
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M. Wachsmuth

Mietwert / Mietwertgutachten

Ermittlung des üblichen Entgelts für die Überlassung einer Immobilie.
Die Ermittlung des Mietwertes erfolgt durch ein Mietwertgutachten.
Top

M. Wachsmuth

Modernisierung

Bauliche und/oder technische Änderung der bestehenden Bauteile auf neuzeit- liche Standards, wie z.B. Zusätzliche Wärmedämmung, Einsatz von Brennwert- technologie für Heizung und Warmwasserversorgung, Nutzung regenerativer Energien, Bustechnologie für die elektrische Anlage aber auch Veränderung einer Grundrissgestaltung hinsichtlich neuzeitlicher Wohnbedürfnisse.
Modernisierungen wirken sich wertsteigernd auf das Objekt aus.
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M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Nießbrauch

Belastung z.B. eines Grundstücks, durch das der Berechtigte den Nutzen aus dem Grundstück in seiner Gesamtheit ziehen kann.
Anwendung z.B. bei der vorweggenommenen Erbfolge.
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M. Wachsmuth

Objekt-Check

Ein Objekt-Check ist eine gezielte oder umfassende und unabhängige sach-
verständige Prüfung eines Gebäudes oder einer Maßnahme am Objekt gemäß individuell vereinbarter Kriterien.
Die Gründe für einen Objekt-Check sind vielfältig, vorrangig sind dies
- der Schutz von Leib und Leben der Nutzer und
- der Schutz vor Vermögensverlusten für Eigentümer und Nutzer.
Der Objekt-Check ist aufgrund besonderem Anlass bzw. regelmäßig ange-  raten, z.B. wegen:
- Geplanter Kauf / Verkauf einer Immobilie oder Vermietung / Anmietung mit
  dem Hauptziel der Zustandsbewertung einer Immobilie, ggf. in Verbindung
  mit einer Bewertung des Kaufpreises  bzw. des Mietpreises aber auch
  hinsichtlich wirtschaftlicher Erweiterungs- und Umbaufähigkeit des Objekts
- Fast schon ein Klassiker: Der Energiecheck des Objekts für den Energie-
  ausweis
- Geplante Aufstockung, geplanter Umbau oder geplante Umnutzung
- Überprüfung des aktuellen Wertes einer Immobilie im privaten und gewerb-
  lichen Bereich
- Regelmäßige oder ereignisbedingte Überprüfung der Immobilie
  z.B. als wiederkehrende Sicherheitskontrolle oder allgemein nach außer-
  ordentlichen Ereignissen (Überschwemmung, Sturm, Brand, Erdbeben,...)
  besonders hinsichtlich schwer erkennbarer, da teils verdeckter Schäden
- Überprüfung eines Objekts während der Erstellung im Rahmen einer
  baubegleitenden Qualitätssicherung.
- Als bautechnischer Teil einer Renditeprognose
- .........
Ein fachlich korrekter Objekt-Check erfordert umfassendes und fachüber-
greifendes Know-how und langjährige Berufserfahrung.
Als Sachverständigenbüro für die Bereiche Schäden an Gebäuden und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Architekturbüro und Ingenieurbüro für Tragwerksplanung (Statik) und Bauphysik bieten wir Ihnen dieses Know-how.
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M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Ortsbesichtigung

Bei nicht mobilen Gegenständen bzw. Tatorten die örtliche Besichtigung des
zu begutachtenden Objekts bzw. der Örtlichkeit als Bestandteil der Beweis-
erhebung durch Inaugenscheinnahme..
Die gutachterliche Ortsbesichtigung dient u.a. der Aufnahme und Dokumen- tation von Istzuständen und ggf. der Probenentnahme für labortechnische Untersuchungen.
Die Ergebnisse der Ortsbesichtigung und deren Auswertung bilden die Grundlage zur Beantwortung der Fragestellung durch den Sachverständigen.
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M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Pacht / Pachtwert

Ähnlich der Miete jedoch i.d.R. bezogen auf den vom Pächter erwirtschafteten Ertrag aus der verpachteten Sache. Vorwiegend im gewerblichen sowie land- und forstwirtschaftlichen Bereich.
Ähnlich des Mietwerts kann auch der Pachtwert durch ein Gutachten ermittelt und festgelegt werden.
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M. Wachsmuth

Pflegevereinbarung

Last auf einem Grundstück. Die Pflegevereinbarung stellt als Reallast eine lebenslange Verknüpfung mit dem Grundstück dar.
Geregelt wird hierdurch Art, Umfang und Dauer einer Pflegeleistung für den Begünstigten (z.B. Eltern/Elternteil) durch den Verpflichteten (z.B. Kind).
Meist im Zuge einer Erbregelung.
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M. Wachsmuth

Planungsfehler

Fehler (heute Mangel) bei der Planung eines Bauwerks oder Bauteils der ggf. die geplante Verwendung (technisch oder optisch) des Bauwerks oder des Bauteils beinträchtigt oder nicht mehr gewährleistet.
Nach der Erstellung / dem Einbau des mit Planungsfehler (-mnagel) belasteten Objekts liegt i.d.R. ein Baumangel vor.
Die Beurteilung erfolgt in einem Bauschadensgutachten.
Top

W. Wachsmuth

Qualitätssicherung, baubegleitend

Siehe baubegleitende Qualitätssicherung
Top

W. Wachsmuth

Rating

Ergebnis des Verfahrens der Kreditwirtschaft zur Feststellung des Kreditrisikos.
Ein wichtiger Punkt in der Vorlage der zum Rating erforderlichen Unterlagen liegt in deren Aktualität.
So ist auch der Wert der im Eigentum stehenden Immobilien nicht durch den oft geringen AfA-Restwert sondern durch ein aktuelles Verkehrswertgutachten nachzuweisen.
Top

M. Wachsmuth

Reallast

Im Grundbuch eines Grundstücks eingetragene Last.
Im Gegensatz zur Dienstbarkeit ist die Reallast auf ein aktives Tun hin gerichtet, d.h., die in der Reallast als begünstigt bezeichnete Person kann aus einem Grundstück wiederkehrende Leistungen als Geld-, Sach- oder Dienstleistungen erhalten.
Als Sicherheit für die vereinbarten Leistungen dient das belastete Grundstück.
Siehe auch Lasten.
Top

M. Wachsmuth

Rechte an Grundstücken

Vorteil für das herrschende (berechtigte) Grundstück oder das Recht einer natürlichen oder juristischen Person am Grundstück.
Beispiele hierzu: Wege-, Wohnungs-, Grundpfand-, Erbbaurecht, Nießbrauch, etc..
Der Wert eines Rechtes wird in einem Bewertungsgutachten ermittelt.
Top

M. Wachsmuth

Renditeprognose

Auch Renditeanalyse.
Unter bestimmten Annahmen durchgeführte Berechnung des zukünftig zu erwartenden Gewinns einer Investition im Verhältnis zu den Ausgaben (üblich in % p.a.).
Bei geplanten Baumaßnahmen oder Sanierungs- und Modernisierungsvorhaben zur Rentabilitätsabschätzung.
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M. Wachsmuth

Rohbauland

Flächen die für eine bauliche Nutzung bestimmt sind, deren Erschließung noch nicht gesichert ist oder die Grundstückgestaltung unzureichend ist.
Top

M. Wachsmuth

Sanierung

Im Bauschadensbereich: Beseitigung des Schadens und Wiederherstellung der Funktion eines Bauteils ggf. in verbesserter Weise zur Vermeidung einer gleichartigen Funktionsstörung..
Top

W. Wachsmuth

Sanierungsgebiet

Die Gemeinde kann eine bebaute Fläche als förmliches Sanierungsgebiet ausweisen. Ein entsprechender Vermerk wird in den betroffenen Grundbüchern eingetragen. - Die Verfügung der Eigentümer über die Grundstücke ist hiernach nur noch eingeschränkt möglich.
Die Wertbeeinflussung eines Sanierungsgebiets auf das Objekt kann in einem Bewertungsgutachten ermittelt werden.
Top

M. Wachsmuth

Schallschutz

Der Schallschutz umfasst den baulichen Schallschutz sowie den Schallimmis- sionsschutz.
Zu Berücksichtigen ist in Gebäuden und Innenräumen ein angemessener Luft- und Trittschallschutz, der Schutz gegen von außen eindringende Geräusche und Schutz vor Geräuschen der technischen Ausrüstung, sowie den Schutz der Umgebung vor Lärm von geräuscherzeugenden Anlagen.
Der Leistungsumfang reicht von der Bestandsaufnahme über die Festlegung der schalltechnischen Anforderungen, Planung der Schallschutzmaßnahmen bis zur Abschlussmessung.
Top

W. Wachsmuth

Schiedsgutachten

Siehe Sonderseite
Top

W. Wachsmuth

Selbständiges Beweisverfahren

Siehe Beweissicherung
Top

M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Setzungsschaden

Schaden an einem Bauwerk aufgrund mangelhafter Gründung oder unplan- mäßiger Verformung des Baugrunds.
Der Baugrund ist regelmäßig durch ein Baugrundgutachten eines Bau- geologen zu klassifizieren und in der Objektplanung zu berücksichtigen.                                
Im Schadensfall: Feststellung des Schadensumfangs, der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten und der hieraus entstehenden Kosten durch ein Gutachten.
Top

W. Wachsmuth

Statik

Übliche Kurzbezeichnung für Leistungen der Tragwerksplanung von Objekten.
Durch die statischen Nachweise wird die Standsicherheit des Objekts und seiner einzelnen Bauteile hinsichtlich der normgemäß zu erwartenden und der nach Nutzervorgabe zusätzlichen Beanspruchen nachgewiesen.
Baukosteneinsparungen sind durch Tragwerksoptimierung und entsprechender Berechnung möglich.
Der Begriff Statik wird auch teilweise als Sammelbegriff für Leistungen zur Tragwerks-, Wärmeschutz- und Schallschutzplanung verwendet.
Top

W. Wachsmuth

Steuerliche Gründe - für ein Bewertungs- gutachten

unter anderem
- bei geplanter Betriebsaufgabe und Überführung von betrieblich genutzten
  Grundstücken in das private Vermögen
- geplante Schenkung von Immobilien
- vorweggenommene Erbfolge
Top

M. Wachsmuth

Sturmschaden

Schäden durch z.B. umfallende Bäume und besonders bei mangelhafter Sturmsicherung der äußeren Bauteile sowie leichten Konstruktionen bis hin zum Totalverlust einzelner Bauteile und des gesamten Gebäudes.
Aber Achtung: Versicherungstechnisch sind Sturmschäden erst ab einer bestimmten Windstärke versichert. Auch auf dem Grundstück stehende Bäume müssen hinsichtlich Sturmbelastung instandgehalten werden.
Im Schadensfall: Feststellung des Schadensumfangs, der erforderlichen Instandsetzungsarbeiten und der hieraus entstehenden Kosten durch ein Bauschadensgutachten.
Top

W. Wachsmuth

Tragwerksplanung

Siehe Statik
Top

W. Wachsmuth

Übergabe der Mietsache

Die Mietsache ist bei Beendigung des Mietverhältnisses in ordnungsgemäßem Zustand und entsprechend den Bedingungen des Mietvertrags zu übergeben.
Übermäßige Abnutzung durch nicht vertragsgemäße Nutzung oder Beschädi- gungen der Mietsache können Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
Die aus übermäßiger Abnutzung und Beschädigung der Mietsache resultierenden Kosten werden durch ein Bauschadensgutachten ermittelt.
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W. Wachsmuth

Umbau

Die bauliche Veränderung eines bestehenden Gebäudes unter Beibehaltung der äußeren Abmessungen.
Benötigt werden hierzu i.d.R. Architektenleistungen und eine Statik sofern tragende Bauteile von der Umbaumaßnahme betroffen sind.
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M. Wachsmuth
und
W. Wachsmuth

Umlegung

Neuordnung von bebauten oder unbebauten Grundstücken zwecks Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten.
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M. Wachsmuth

Umnutzung

Zu unterscheiden ist eine reine bauliche Umnutzung wie z.B. die Änderung eines Bürogebäudes in ein Wohngebäude und die bodenordnungsrechtliche Änderung einer vorhandenen oder zulässigen Flächenutzung.
Sind reine bauliche Umnutzungen bestehender Gebäuden meist nur verbunden mit Umbaumaßnahmen wird durch eine bodenordnungsrechtliche Nutzungsänderung erst eine Nutzung (z.B. Bebauung) ermöglicht oder geändert.
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M. Wachsmuth

Verkauf einer Immobilie / eines Grundstücks / eines Rechts

Veräußerung einer/s Immobilie / Grundstücks / Rechts gemäß Kaufvertrag und Erhalt des vereinbarten Kaufpreises sowie Übergabe der Sache.
Bei Immobilien, Grundstücken und Rechten ist der Kaufvertrag notariell zu beurkunden.
Zur Festlegung eines realistischen Kaufpreisangebots ist ein
Verkehrswertgutachten zu empfehlen.
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M. Wachsmuth

Verkehrswert und Verkehrswert- gutachten

Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegen- stands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. - § 194 Baugesetzbuch (BauGB)
Verkehrswertgutachtens: Gutachten zur Ermittlung des Verkehrswertes.
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M. Wachsmuth

Vermögensaus- einandersetzung

Ist z.B. bei Erbschaft, Scheidung etc. Immobilienbesitz Bestandteil des zu teilenden Vermögens, ist die Ermittlung der Immobilienwerte durch ein Verkehrswertgutachten notwendig bzw. zu empfehlen.
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M. Wachsmuth

Wärmeschutz

Sammelbegriff für den Wärme- und Kondensationsfeuchteschutz gem. DIN 4108 u.a. - der thermischen Bauphysik - und der Begrenzung des Gesamtenergieverbrauchs durch energiesparenden Wärmeschutz und energiesparender Anlagentechnik bei Gebäuden gemäß Energieeinsparverordnung - EnEV.
Der geforderte Wärme- und Kondensationsfeuchteschutz nach DIN 4108 dient dem Schutz des Gebäudes und seiner Bewohner vor nachteiligen Auswirkungen eines mangelhaften Wärmeschutzes.
Die EnEV fordert unter volkswirtschaftlichen und umweltbezogenen Aspekten eine darüber hinausgehende Reduzierung des gesamten Energieverbrauchs nicht regenerativer Energien.
Übrigens: Unter Wärmeschutz fällt auch der sommerliche Wärmeschutz und die Begrenzung von Kühllasten.
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W. Wachsmuth

Wasserschaden

Schaden am Gebäude durch fliesendes Wasser, z.B. nach Sturmschaden und Regen, Rohrbruch, Überschwemmungen, etc..
Entstehende Schäden reichen von geringem Umfang bis hin zum Totalverlust des Gebäudes bei Überschwemmung.
Besonders wichtig ist eine vollständige Erfassung aller beschädigten und
durchfeuchteten Bauteile und des Schadengrades sowie der Festlegung der erforderlichen Instandsetzungsmaßnahmen.
Im Schadensfall: Feststellung des Schadenumfangs, der erforderlichen         Instandsetzungsarbeiten und der hieraus entstehenden Kosten durch ein Bauschadensgutachten.
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W. Wachsmuth

Wertermittlung

Die Ermittlung und Festlegung des Wertes (meißt Geldwertes) eines Objekt auf Basis festgelegter Kriterien.
Der Wert einer Sache ist vorrangig abhängig von Angebot und Nachfrage.
Bei Immobilien siehe auch: MarktwertVerkehrswert, Beleihungswert, Mietwert, ...
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M. Wachsmuth

Wohnungsrecht

Ist i.d.R. das Recht der Nutzung einer Wohnung für eine oder mehrere Personen mit Festlegung der Nutzungsdauer.
Besondere Relevanz besitzt das Wohnungsrecht bei Erb- und Altenteilsrege- lungen. Der Wert des Wohnungsrechts wird in einem Bewertungsgutachten ermittelt.
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M. Wachsmuth

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